Praxisschilder
Ärzte sind verpflichtet, ihre Praxis durch ein Schild zu präsentieren, dieses dient zunächst der Information der Bevölkerung und nicht der Werbung. Es soll daher nicht aufdringlich gestaltet sein und lediglich sachliche Informationen enthalten. Arztpraxis Schilder müssen den Namen und die Bezeichnung als Arzt oder eine Facharztbezeichnung enthalten. Eine Gemeinschaftspraxis muss durch ein gemeinsames Schild angezeigt werden, wo die Namen aller Ärzte aufgelistet werden. Die Angabe der Praxis Sprechstunden gehört ebenso zu den Pflichtangaben.
Die medizinisch-akademischen Grade und ärztlichen Titel dürfen auf dem Arztschild verwendet werden, andere akademische Grade sind nur in Verbindung mit der Fakultätsbezeichnung erlaubt. Der Zusatz "Prof." darf nur geführt werden, wenn für den Fachbereich Medizin erlangt wurde.
Wir fertigen aus hochwertigem Messing oder modernen Acryl- bzw. Plexiglas.
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